Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

1 Geltungsbereich

1.1 Gegenstand dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Walter Looser AG sind der Verkauf und die Lieferung von Halbfabrikaten und normierten Fertigteilen sowie das Erbringen von Serviceleistungen.

1.2 Die vorliegenden AGB haben Geltung für sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen der Walter Looser AG einerseits und dem Kunden andererseits, soweit sie vom Kunden ausdrücklich oder stillschweigend anerkannt werden.

1.3 Die vorliegenden AGB werden durch abweichende Bedingungen des Kunden nicht eingeschränkt. Sie gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innert 8 Tagen nach Versand der Auftragsbestätigung seitens der Walter Looser AG (massgebend ist das Datum des Poststempels) dieser ausdrücklich mitteilt, welche Bedingungen er nicht akzeptieren will.

2 Rechte und Pflichten der Walter Looser AG

2.1 Umfang, Inhalt und Preis der Lieferungen und Serviceleistungen der Walter Looser AG richten sich nach den Bedingungen der schriftlichen Auftragsbestätigung.

2.2 Die Walter Looser AG erbringt ihre Lieferungen und Serviceleistungen im Rahmen der ihr zur Verfügung stehenden betrieblichen Ressourcen. Die Walter Looser AG kann zur Leistungserbringung Dritte beiziehen.

2.3 Gegenüber der Auftragsmenge ist eine Mehr- oder Minderlieferung bis zu 10% zulässig. Eine darüber hinausgehende nachträgliche Änderung irgendeiner vertraglichen Leistung bedarf einer schriftlichen Änderung des Einzelvertrages. Dabei sind allfällige Auswirkungen auf den Terminplan und auf die der Walter Looser AG zu entrichtende Gesamtvergütung festzulegen.

2.4 Die Walter Looser AG behält sich in der Schweiz das Recht zur Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts bis zur vollständigen Bezahlung der dem Kunden gestellten Rechnungen vor. Der Kunde ermächtigt die Walter Looser AG, auf Kosten des Kunden den Eigentumsvorbehalt registrieren zu lassen, gegebenenfalls das Pfandrecht anzumelden und alle damit erforderlichen Formalitäten zu erledigen.

Bei Lieferungen ins Ausland verbleibt das Eigentum an den gelieferten Produkten bis zur vollständigen Bezahlung der dem Kunden gestellten Rechnungen im Eigentum der Walter Looser AG, dies nach Massgabe der für den entsprechenden Lieferungsort im Ausland geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Die Kosten solcher Verfahren gehen zulasten des Kunden. Der Kunde ist verpflichtet, die für eine Durchsetzung des Eigentumsvorbehalts erforderlichen Mitwirkungspflichten zu erfüllen.

3 Rechte und Pflichten des Kunden

3.1 Der Kunde unterstützt die Walter Looser AG bei der Lieferung von Produkten oder der Erbringung von Serviceleistungen im Wesentlichen durch rechtzeitige und klare Instruktion und Zurverfügungstellung der erforderlichen Informationen.

3.2 Der Kunde sichert zu, dass die von ihm der Walter Looser AG für die Vertragserfüllung mitgeteilten Informationen vollständig und richtig sind.

3.3 Alle Kosten, die der Walter Looser AG aus der Nicht- oder Schlechterfüllung von Mitwirkungspflichten des Kunden entstehen, werden dem Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt.

3.4 Ist im Einzelvertrag eine Abnahme vereinbart, so gilt das Arbeitsresultat als angenommen, wenn es gemäss den vereinbarten Abnahmeverfahren erfolgreich getestet wurde. Verzögert sich das Abnahmeverfahren aus Gründen, welche die Walter Looser AG nicht zu vertreten hat, so gilt die Abnahme am ursprünglich festgelegten Termin als erfolgt. In jedem Fall gilt das Arbeitsresultat als abgenommen, wenn der Kunde dieses produktiv einsetzt oder einsetzen könnte. Untergeordnete Mängel hindern die Abnahme nicht.

3.5 Der Kunde haftet gegenüber der Walter Looser AG für sämtliche Schäden, die auf die Verletzung seiner vertraglichen Verantwortung und Pflichten zurückzuführen sind.

4 Preise, Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen

4.1 In Anbetracht der schwankenden Kurse auf den Metall- und Devisenmärkten erfolgen alle Angebote freibleibend und ein Auftrag gilt erst als angenommen, wenn er von der Walter Looser AG dem Kunden schriftlich bestätigt worden ist.

4.2 Die Preise und Entgelte für die einzelnen Lieferungen bzw. Serviceleistungen ergeben sich aus dem Einzelvertrag zwischen den Parteien.

4.3 Die Preise und Entgelte verstehen sich, soweit nichts anderes vermerkt ist, in CHF und ohne Mehrwertsteuer, ohne Gebühren und Abgaben, ohne Transport-, Transportversicherungs-, Verpackungs- und weiteren Nebenkosten und ohne Spesen.

4.4 Der Zeitpunkt der Rechnungsstellung und die Fälligkeit werden im Einzelvertrag zwischen den Parteien geregelt. Ohne eine solche Regelung erfolgt die Rechnungsstellung bei Lieferung und die im Einzelvertrag vereinbarte Vergütung wird innert dreissig Tagen ab Rechnungsdatum netto und ohne weitere Abzüge seitens des Kunden zur Zahlung fällig.

4.5 Sofern die Walter Looser AG im Einzelvertrag eine Anzahlung verlangt, ist diese innert 10 Tagen seit Vertragsabschluss zu leisten. Über die Anzahlung wird im Rahmen der laufenden Rechnungsstellung abgerechnet.

4.6 Der Kunde kann Forderungen gegenüber der Walter Looser AG nur mit Schulden gegenüber der Walter Looser AG verrechnen, wenn die Walter Looser AG ihre schriftliche Zustimmung erteilt.

4.7 Bei Nichteinhalten der Zahlungstermine ist ohne weitere Mahnung ab dem Zeitpunkt der Fälligkeit ein Verzugszins von 8% p.a. zu entrichten. Vorbehalten bleiben die einstweilige Einstellung von Lieferungen und Serviceleistungen und/oder der sofortige Rücktritt vom Vertrag durch die Walter Looser AG, falls der Kunde trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung seiner Zahlungspflicht weiterhin nicht nachkommt.

4.8 Entstehen während der Lieferfrist begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit eines Kunden, behält sich die Walter Looser AG das Recht vor, Sicherheiten zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem Kunden irgendwelche Ansprüche hieraus erwachsen.

5 Gewährleistung und Haftung der Walter Looser AG

5.1 Sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben, gelten

5.1.1 Lieferungen grundsätzlich als erbracht, wenn die Lieferung ab Rampe Lager der Walter Looser AG zum Transport an den Kunden bereitgestellt ist.

5.1.2 Serviceleistungen, die nicht gleichzeitig Lieferungen enthalten, grundsätzlich als erbracht, wenn das Arbeitsresultat dem Kunden übergeben wird.

5.2 Sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben, geht die Lieferung an den Kunden ab Rampe Lager der Walter Looser AG an die vom Kunden angegebene Lieferadresse.

5.3 Nutzen und Gefahr gehen auf den Kunden über, sobald die Lieferung die Rampe Lager der Walter Looser AG verlassen hat, auch bei Teillieferungen.

5.4 Alle Abbildungen, Masse und Angaben sowohl auf der Website als auch auf gedruckten Unterlagen der Walter Looser AG wurden zwar mit grosser Sorgfalt erarbeitet resp. ermittelt, sind aber unverbindlich. Die Walter Looser AG übernimmt keinerlei Haftung für fehlerhafte und/oder unvollständige Angaben.

5.5 Angaben für Lieferfristen sind unverbindlich, soweit nicht die Walter Looser AG einen verbindlichen Liefertermin zugesichert hat.

Angaben für Termine bzw. Fristen für die Lieferung der Produkte sowie der Zeitpunkt für die Erbringung von Serviceleistungen sind im jeweiligen Einzelvertrag zwischen den Parteien geregelt. Zugesicherte Liefer- und Erfüllungstermine haben Gültigkeit unter Vorbehalt von Ereignissen höherer Gewalt sowie Lieferverzögerungen von Unterlieferanten.

Terminabweichungen sollen möglichst frühzeitig festgestellt werden. Allfällig notwendige Anpassungen des Terminplanes bedürfen der Zustimmung beider Vertragspartner, wobei diese Zustimmung nicht aus unangemessenen Gründen verweigert werden darf. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, stehen die zugesicherten Terminverpflichtungen der Walter Looser AG für die Dauer des Verzugs still. Auf jeden Fall berechtigt ein Lieferverzug den Kunden nicht zum einseitigen Rücktritt vom Vertrag.

5.6 Geht eine Lieferung während des Transports vom Lieferwerk zur Walter Looser AG unter oder verloren, gilt der Einzelvertrag mit dem Kunden als aufgelöst, falls das Lieferwerk nicht in der Lage ist, der Walter Looser AG kurzfristig zu den gleichen Bedingungen Ersatz zu liefern. Wegen einer solchen Vertragsauflösung oder wegen Verspätung im Falle einer Nachlieferung kann der Kunde keinen Anspruch auf Ersatz des ihm deswegen entstandenen Schadens erheben.

5.7 Bei Lieferungen steht die Walter Looser AG dafür ein, dass die gelieferten Produkte im Zeitpunkt der Lieferung resp. Abnahme die im Einzelvertrag mit dem Kunden festgehaltenen Eigenschaften (Spezifikationen) aufweisen.

5.8 Bei Serviceleistungen steht die Walter Looser AG dafür ein, dass die ihr übertragenen Arbeiten mit der gebotenen Sorgfalt und den erforderlichen Fachkenntnissen ausgeführt werden. Für Konstruktions- und Werkstoffvorschläge wird jegliche Haftung ausgeschlossen.

5.9 Bei Eintritt eines Mangels innert 6 Monaten nach Lieferung der Produkte resp. nach Übernahme der realisierten Arbeitsergebnisse der Serviceleistungen steht dem Kunden ausschliesslich ein Recht auf Nachbesserung zu.

Ein solcher Nachbesserungsanspruch setzt die schriftliche und nachvollziehbare Mängelrüge des Kunden innert fünf Arbeitstagen nach Entdeckung des Mangels voraus.

Leidet eine Lieferung nachgewiesenermassen an einem frist- und formgerecht gerügten, berechtigten Sachmangel, so ist die Walter Looser AG um einwandfreie Ersatzlieferung bemüht. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, die von der Walter Looser AG offerierte Ersatzlieferung anzunehmen. Wenn eine solche Ersatzlieferung unmöglich sein sollte, erhält der Kunde diejenige Vergütung zugesprochen, welche die Walter Looser AG vom Lieferwerk im Rahmen der geltenden Usanzen erhält. Die Walter Looser AG ist aber nicht verpflichtet, gegenüber dem Lieferwerk den Rechtsweg zu beschreiten. Weitere Forderungen des Kunden sind ausgeschlossen.

5.10 Im Falle höherer Gewalt oder unvorhergesehener Umstände (z.B. Exportrestriktionen, Rohstoff- und Energiemangel, Produktionsausfall infolge von Streik, Brand, Erdbeben, Überschwemmung, Kriegshandlungen etc.) ist jede Haftung wegen Schlecht- oder Nichterfüllung des Einzelvertrages wegbedungen. Kann trotz der genannten Umstände geliefert werden, jedoch nur mit Verzögerung, hat der Kunde die Lieferung anzunehmen. Der Kunde hat deswegen keinen Anspruch auf Schadenersatz oder Annullierung des Kaufes.

Es steht dem Kunden auch dann kein Anspruch auf Lieferung oder auf Schadenersatz wegen ausgebliebener Lieferung zu, wenn der Walter Looser AG die Erfüllung des Vertrages wegen höherer Gewalt oder unvorhergesehener Umstände nicht mehr zumutbar ist.

5.11 Die Walter Looser AG haftet im Umfang des jeweiligen Einzelvertrags für direkte Schäden, welche dem Kunden im Zusammenhang mit der Erfüllung bzw. Schlecht- oder Nichterfüllung des Vertrages entstanden sind, sofern der Walter Looser AG grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen werden kann.

Jede weitere Haftung der Walter Looser AG bzw. ihrer Erfüllungsgehilfen, insbesondere für indirekte Schäden oder Folgeschäden, wie entgangener Gewinn, Mehraufwendungen oder Personalkosten des Kunden, nicht realisierte Einsparungen, Ansprüche Dritter, Kosten eines Produktionsausfalls und Datenverlust sowie schliesslich die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, wird ausdrücklich ausgeschlossen.

Für Missbrauch und Schädigungen durch Dritte und für Kosten von Reparatur- und Supportleistungen kann die Walter Looser AG nicht verantwortlich gemacht werden.

Die Walter Looser AG übernimmt keine Haftung für Betriebsunterbrüche, die der Störungsbehebung, der Wartung, der Einführung neuer Technologien oder ähnlichen Zwecken dienen.

5.12 Weitere Gewährleistungsansprüche gegenüber der Walter Looser AG sind ausgeschlossen.

6 Schlussbestimmungen

6.1 Die Walter Looser AG behält sich vor, die vorliegenden AGB jederzeit zu ändern. Allfällige Änderungen werden den Kunden schriftlich mitgeteilt. Erfolgt kein Widerspruch innert 30 Tagen, so gelten die Änderungen als angenommen.

6.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Diese bleiben unverändert bestehen und behalten ihre Gültigkeit. Allfällige nichtige Bestimmungen werden durch solche ersetzt, welche diesen wirtschaftlich am nächsten kommen, allenfalls unter Anpassung der übrigen Bestimmungen dieser AGB.

6.3 Auf diese AGB sowie auf die Frage nach ihrer Gültigkeit ist ausschliesslich materielles schweizerisches Recht anwendbar.

6.4 Der Erfüllungsort und der ausschliessliche Gerichtsstand für Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Verkaufs- und Lieferungsbedingungen befinden sich am Sitz der Walter Looser AG, zurzeit in Zürich.

Die Walter Looser AG ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an dessen Domizil zu belangen.